Super leichter Modellbau-Filler gebrauchsfertig für Balsa, Sperrholz, geschäumtes Polystyrol und Glaslaminat. Er lässt sich einfach auftragen, er trocknet schnell. Er lässt sich wie Balsa schleifen und bearbeiten. Er trocknet ohne Schrumpfung und ist ideal für die Fertigung von Füllungen und Übergängen. Er ist kompatibel mit den meisten Farben, Lackarten und Bespannfolien (im Zweifellsfall testen Sie den Filler zuerst an einem Materialabschnitt).
Farbe: Balsafarbe
Anwendung
- Reinigen Sie den zu spachtelnden Bereich mit einer Bürste oder einem Staubsauger.
- Vor Gebrauch rühren Sie den Filler um. Wenn der Filler zu trocken ist, fügen Sie ein paar Tropfen Wasser hinzu und mischen ihn. Zu viel Wasser kann zu einer Schrumpfung nach dem Trocknen führen.
- Tragen Sie den Filler mit einem Plastikspachtel oder Löffel auf. Schließen Sie den Behälter sofort nach Gebrauch vorsichtig.
- Waschen Sie kontaminierte Oberflächen, Werkzeuge und Hände mit Wasser und Seife, bevor der Filler trocknet.
- Nachdem der Filler vollständig trocken ist, schleifen Sie ihn mit einem Schleifpapier glatt. Vermeiden Sie beim Schleifen das Einatmen des Staubs. Verwenden Sie immer eine Mundmaske.
- Die Aushärtezeit hängt von der Dicke der aufgebrachten Schicht ab. Dünne Schichten (bis zu 1,5 mm) können nach 15 Minuten geschliffen werden, dickere Schichten lassen Sie 1 Stunde oder länger trocknen.
- Wenn der gespachtelte Bereich verstärkt werden muss, sättigen Sie ihn einfach mit einem dünnen Sekundenkleber KAVAN (PRO).
Geeignet für Verkitten: von Balsa, Spanplatte, Sperrholz, Metall, geschäumtem Polystyrol, Glas- und Carbonlaminaten.
Ungeeignet für Verkitten: von weichen und flexiblen Kunststoffen (inkl. EPP und EPO), Polyethylen, Polypropylen, Teflon und Metall.
Lagerung: kühl (10 °C bis 25 °C), trocken und dunkel. Setzen Sie den Filler keinen Temperaturen unter 10 °C aus.
Lebensdauer: Wenn die Bedingungen für eine ordnungsgemäße Lagerung eingehalten werden, garantieren wir die Haltbarkeit in der ungeöffneten Originalverpackung für einen Zeitraum von 1 Jahr unter Beibehaltung der oben genannten Produkteigenschaften.
Das Gemisch ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlich eingestuft.